AGB

Wir beliefern ausschließlich den gewerblichen Wiederverkäufer.

 

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen. ( Im weiteren AGB’s genannt )

2. Angebot / Abschluss / Rücktrittsvorbehalt

Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst zustande kommt, wenn wir die Bestellung annehmen. Dies kann auch durch Lieferung und Rechnungslegung erfolgen. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu diesen Bedingungen entgegen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren AGB’s abweichende Vorschriften des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische oder kaufmännische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der zu liefernden Ware unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde.

Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen, des Zahlungsverzug früherer Lieferungen oder die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, bekannt, sind wir berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

 

3. Preise / Versand- und Verpackungskosten

Unsere Preise sind Netto-Preise. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und  eventueller Kostenpauschale für das Inlandsgeschäft.

Der Erstauftragswert für Neukunden liegt bei 300,- € netto. Bestandskunden werden ohne Limit beliefert.

Die Versandkosten (innerhalb Deutschlands) sind abhängig von Gewicht und Volumen der Sendung:

a) Aufträge, die sich für den Versand per Paketdienst eignen:
    (Gesamtgewicht unter 31 kg, geringes Bruchrisiko und geeignetes Volumen)
      •  8,50 € zzgl. MwSt. anteilige Versandkosten.
      •  ab 150,- € Netto-Warenwert frei Haus.

b) Aufträge, die palettenweise per Spedition geliefert werden:
     (Gesamtgewicht über 31 kg, Bruchrisiko oder großes Volumen)

      •  Mindestauftragswert: 300,- € netto
      •  ab 750,- € netto: frei Haus (Ausland/Inseln: frei Haus bis Grenze)
      •  unter 750,- € netto: Versandkostenpauschale in Höhe von 49,50 € netto

      •  Avis (telefonische Avisierung):  6,50 €/Sendung
      •  Fix-Zustellung:                          7,50 €/Sendung
      •  Fix-Zustellung bis 12 Uhr:       35,00 €/Sendung
      •  Kosten eines Annahmeverzugs zahlt der Kunde

Inselfrachten gehen ab Hafen zu Lasten des Käufers.

Bei Sendungen ins Ausland trägt der Käufer die Frachtkosten und alle anfallenden Ausfuhrkosten ab der deutschen Grenze. Lieferungen in das Ausland werden nur per Vorkasse ausgeliefert.

Bei Lieferung auf Europaletten erfolgt Palettentausch. Bei nicht erfolgtem Palettentausch berechnen wir € 20,- pro Europalette.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Speditionsversand und eingegrenztem Anlieferungszeitfenster (z.B. "Anlieferung bis 12 Uhr") zusätzliche Kosten in Höhe von 45,- € netto entstehen, die wir Ihnen weiterbelasten müssen. Die Beachtung von Mittagspausen und/oder "ganztägig geschlossen" ist hiervon nicht betroffen.

 

4. Teillieferung

Wir sind berechtigt, Teillieferungen in wirtschaftlich angemessenen Größen zu liefern und jede Teillieferung für sich zu berechnen. Jede Teillieferung gilt als gesondertes Geschäft für sich.

 

5. Lieferfrist

Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart.

Verzögert sich die Lieferfrist durch Umstände, die außerhalb unseres persönlichen Einflussbereichs liegen, insbesondere durch höhere Gewalt, Epidemien, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Produktionsstörungen und Sonderwünsche des Bestellers o.ä., verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Das gilt auch für Verzögerungen, die dadurch eintreten, dass wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Eine Behinderung, welche die Dauer von vier Monaten überschreitet und deren Ende nicht abzusehen ist, berechtigt den Besteller und uns, vom Vertrag zurückzutreten soweit er infolge der Behinderung von uns nicht erfüllt werden kann.

Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat und nicht innerhalb dieser Nachfrist die Ware, oder falls sie nicht versandt werden kann oder soll, die Anzeige über eine Auslieferungsbereitschaft abgesandt worden ist.

Aus der Überschreitung der Lieferfrist oder aus dem Lieferverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, dass die Fristüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

6. Mängelrüge und Gewährleistungshaftung

Alle bildlichen Darstellungen unserer Artikel gelten als Typenmuster, die nur den ungefähren Ausfall der Ware veranschaulichen. § 494 BGB ist ausgeschlossen.

Da die Artikel teilweise in Handarbeit hergestellt werden, sind Schwankungen und Abweichungen in Erscheinungsbild und Ausfall der Ware unvermeidlich. Daher liegt der Toleranzbereich hinsichtlich Qualität, Farbe, Warenauszeichnung, Form, Verpackung, Ausrüstung, Verwendbarkeit usw. außerhalb der üblichen Normen.

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Fehlmengen und Falschlieferungen sind sofort, spätestens binnen zwei Tagen schriftlich anzuzeigen.

Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt, etwaige Mängel der gelieferten Ware hat der Besteller uns unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Untersuchungen erkannt werden können, längstens 14 Tage, für andere Mängel längstens vier Wochen ab Eintreffen der Ware beim Besteller.

Versäumt der Besteller die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt worden ist oder hätte entdeckt werden können, verändert, verliert der Besteller alle Gewährleistungsrechte.

Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Anzeige begründet ist, hat der Besitzer mit uns abzustimmen, ob die beanstandete Ware auf unsere Kosten zurückzusenden ist oder vernichtet werden kann. Wir liefern in einem solchen Fall fehlerfreie Ersatzware, dies jedoch, wenn wir die Rücksendung der beanstandeten Ware verlangt haben, erst nach deren Eingang bei uns. Anstelle der Ersatzlieferung können wir die mangelhafte Ware auch nachbessern oder den Kaufpreis mindern. Erfolgt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch uns nicht innerhalb von sechs Wochen, kann der Besteller auf Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages bestehen. Weitergehende, als die hier bestimmten Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, solche für Mängelfolgen und wegen Verletzung der Ersatzlieferungs- oder Nachbesserungspflicht eingeschlossen, stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, dass der Mangel der Ware oder die Verletzung unserer Gewährleistungspflicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Rücksendungen sind grundsätzlich mit uns abzusprechen. Ware, die vom Kunden bereits ausgezeichnet wurde, oder solche, die nicht mehr in diesem Zustand zu verkaufen ist, wird grundsätzlich nicht erstattet. Unbegründete Rücksendungen werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt.

 

7. Haftung für Produktgefahren

Entsteht ein Schaden aus einer der gelieferten Ware anhaftende Gefahr, mag diese Gefahr auf einem Mangel der Ware beruhen oder mit ihrem vertragsgemäßen Zustand verbunden sein, oder entsteht ein Schaden dadurch, dass vor dieser Gefahr nicht, oder nicht ausreichend gewarnt worden ist, kann der Geschädigte einen sich daraus für ihn etwa ergebenden Schadenersatzanspruch nicht gegen uns geltend machen, es sei denn, dass unsere Geschäftsleitung oder einer unserer Mitarbeiter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

 

8. Rechnung – Zahlung

Neukunden werden generell nur per Barzahlung, Vorkasse oder Nachnahme bedient. Je nach Ergebnis einer Bonitätsprüfung ist eine Zahlung per Bankeinzug möglich.

Die Nachnahmegebühren belaufen sich auf € 12,50 netto. Zum Bankeinzug benötigen wir vom Kunden dessen Kontonummer und Bankleitzahl. Alternativ ist die Zahlung per Vorkasse möglich.

Bei Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto, bei Vorkasse gewähren wir 2% Skonto.

 

Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten. Zielüberschreitungen verpflichten zur Entrichtung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz, bei Inanspruchnahme von Bankkredit zur Entrichtung der bankmäßigen Zinsen. Darüber hinaus bewirkt Zielüberschreitung die sofortige Fälligkeit und Verzug bezüglich aller anderen offenen und an sich noch fälligen Rechnungen.

Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht nicht bei Fälligkeit nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller, auch aus anderen Geschäften, sofort fällig es sei denn, es ist mit dem Kunden etwas anderes vereinbart.

Der Verkäufer behält sich vor, bei Neuabschlüssen eine Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse vorzunehmen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch soweit sie in eine laufende Rechnung eingegangen sein sollte, unser Eigentum.

Alle Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung von Ware, an der wir Eigentum oder Miteigentum haben, gehen bereits mit Abschluss des Kaufvertrages auf uns über, und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung der Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass uns die veräußerte Ware nicht ganz gehört, oder dass sie zusammen mit uns nicht gehörenden Waren veräußert wird, erfasst die Abtretung den Gegenanspruch nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Ware.

Der Besteller ist nicht berechtigt, unbezahlte Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug, oder werden uns Umstände bekannt, die unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen, können wir die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangen, ohne zuvor nach § 455 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder nach § 326 BGB eine Frist zur Erfüllung der Zahlungsfrist gesetzt zu haben. Der Bestand des Kaufvertrages und die Verpflichtungen des Bestellers bleiben von einem solchen Verlangen und von der Herausgabe der Ware unberührt.


10. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Werlte - Ostenwalde

Ausschließlicher Gerichtsort für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist Amtsgericht Meppen .

 

Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

12. Muster

Die Muster sind Eigenentwicklungen unserer Firma und unser geistiges Eigentum. Nachahmungen sind rechtswidrig. Weiterleitung an Dritte, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist in jedem Fall untersagt. Die Muster bleiben auch physisch unser Eigentum.

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